Sollen AN nicht nur innerhalb eines Mandanten in unterschiedliche Abteilungen eingesetzt werden, sondern auch mandantenübergreifend, ist ein Verleihen oder Versetzen (bei Azubis) zwischen Mandanten erforderlich.
Entscheidend ist in diesem Zusammenhang, dass ein einzelner Mandant bei der Datenhaltung autark bleiben muss bzw. exportiert und an anderer Stelle importiert werden kann. Ein Löschen des einen Mandanten darf für den zweiten beteiligten Mandanten keine Daten-Inkonsistenzen hervorrufen. Daher stellt es keine Lösung dar, einfach eine Abteilung in Mandant B für Mandant A "freizuschalten", um einen AN von A nach B zu entleihen.
Für die Realisierung wird daher im verleihenden Mandanten eine Pseudo-Abteilung und evtl. -Funktionen benötigt, an die AN für den begünstigten Mandanten bzw. die begünstigte Abteilung des anderen Mandanten verliehen/versetzt werden. Bei der Bearbeitung des zweiten Mandanten prüft die begünstigte Abteilung die Pseudo-Abteilung des verleihenden Mandanten und übernimmt die entsprechenden Verleihungen/Versetzungen. Werden die beiden Mandanten irgendwann einmal getrennt, existiert die Pseudo-Abteilung weiterhin in dem Mandanten, der entliehen hat. In der begünstigten Abteilung sind zwar die AN der Pseudo-Abteilung nicht mehr vorhanden (da Pseudo-Abteilung nicht mehr existiert), aber es ergeben sich keine Inkosistenzen.
Zur Realisierung sind also im verleihenden Mandanten lediglich Pseudo-Abteilungen anzulegen, die in den Feldern "Fremd-Mandant" und "Fremd-Abteilung" auf konkrete Abteilungen anderer Mandanten verweisen. Für die Einsortierung in Abteilungsfunktionen können auch in der Rseudo-Abteilung Abt.-Funktionen angelegt und in AN-Stamm für solche Fälle festgelegt werden. Um auf Wunsch diese Pseudo-Abteilungen bei Auswertungen auszuschliessen z.B bei Kostenermittlung, empfiehlt sich eine entsprechende Nummernvergabe z.B. ab 90000.
Zur Verdeutlichung ein Beispiel:
Im zweiten Mandanten (B) gibt es eine Abteilung 00020 (kurz B20). Es sollen AN soll von Mandant A nach B20 entliehen werden. Dazu ist in Mandant A eine Pseudo-Abteilung anzulegen, beispielsweise 90020. In den Stammdaten dieser Abteilung werden die Felder "Fremd-Mandant" mit "2" und "Fremd-Abteilung" mit "00020" befüllt (womit der Bezug zur "Ziel"-Abteilung B20 hergestellt wäre). 90020 repräsentiert also die Abteilung B20 von Mandant B innerhalb des Mandanten A. Im Mandanten A können nun via der Verleihen-Funktionalität beliebige AN an die Abteilung 90020 (und damit B20) verliehen werden. Bei der Wochenplanung im Mandanten B werden diese Verleihungen in B20 automatisch berücksichtigt.
Auswertungen:
Im verleihenden Mandanten können durch entsprechende Anwahl die Pseudo-Abteilungen gelistet oder ignoriert werden. Im begünstigten Mandanten werden die zusätzlichen AN in jedem Fall berücksichtigt.
Verleihungen/Versetzungen an andere Mandanten
Mandantenübergreifende Verleihung oder Versetzung von AN über Pseudo-Abteilungen im verleihenden Mandanten – stellt autarke Datenhaltung pro Mandant sicher.
