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Zuschläge

Konzept der Zuschlagsverwaltung in drei Schritten: Zuschlagsart (Spalten/Lohnart), Zuschlagsregelung (Bundesland) und Zuschlagszeiten (Uhrzeiten und Feiertage).



Sollen für bestimmte Tage(-szeiten) Zuschläge zum ohnehin gezahlten Stundenlohn berechnet werden, kann dies mit den enstprechenden Prozentzahlen/Pauschalen für unterschiedliche Mandanten / Tarifgebiete / Länder hinterlegt werden. Um flexible auch unterschiedliche Regelungen bedienen zu können, erfolgt die Eingabe in mehreren Schritten:
In der Zuschlagsart werden die für den späteren Ausdruck benötigten (separaten) Zuschlagsspalten benannt und evtl. Lohnarten für den LOHN-Export festgelegt. Dabei sind also mindestens für jeden benötigten %-Satz/Pauschalsatz sowie für steuerfreie bzw. -pflichtige Zeiten je eine Zuschlagsart zu hinterlegen.
In den Zuschl.-Regelungen werden Nummer und Bezeichnung sowie in Deutschland das Bundesland hinterlegt. In diesem Programm werden auch mit Funktionstasten die deutschen Feiertage (und Folgezuschläge) des Kalenderjahres in die "Stundenzuschläge" generiert. Auch wird in der Regelung hinterlegt, welche Zuschläge ggf. addiert werden und welches Zuschlagsart für den Lohn exportiert wird, wenn verschiedene Zuschläge zeitlich zusammentreffen.
In den Zuschlagszeiten werden Uhrzeiten und Prozente/Pauschalen hinterlegt, die sich generell auf Tageszeiten, auf konkrete Wochentage oder konkrete (Kalender-/Feier-)Tage beziehen. (Die Werte dienen der Berechnung im DIENSTPLAN, können je nach Schnittstelle im LOHN aber erneut berechnet werden.)
Jeder Zuschlag kann einer der vorher hinterlegten Zuschlagsarten zugeordnet werden.
Achtung: Im Dienstplan erfolgt KEINE Prüfung auf die Zulässigkeit der steuer- und sv-freien Zahlung der Beträge (z.B. auf Stundenlohn, %-Satz etc.)
Werden Zuschläge auch für die ersten Stunden des jeweiligen Folgetages gewährt, ist dies in den Zuschlagszeiten festzulegen.

Die generelle Zuschlagsregelung ist im Mandantenstamm zu hinterlegen. Ebenfalls ist dort festzulegen, ob Zuschläge auch für Pausenzeiten gerechnet werden sollen (Standard = "Ja"). (Wie sieht dann die Regelung bei Split-Schichten aus?!?!)
Haben konkrete AN davon abweichende Regelungen, so sind diese speziellen Regelungen zu hinterlegen und dem konkreten AN zuzuordnen.

Bei der Kostenübersicht werden die Zuschläge zusätzlich zum Stundenlohn berechnet.

Im AN-Einzelnachweis/SFN werden für einen Monat die Arbeits- und Zuschlags-Stunden ausgewiesen, wahlweise aufgegliedert nach den zuvor hinterlegten Zuschlagsarten.

SFN-Zuschläge (Deutschland)

Nachtzuschlag 1
Für Nachtarbeit von 20 Uhr bis 24 Uhr und von 4 Uhr bis 6 Uhr 25 % des Grundlohns
(und von 0 Uhr bis 4 Uhr bei Arbeitsaufnahme in dieser Zeit)

Nachtzuschlag 2
Für Nachtarbeit von 0 Uhr bis 4 Uhr 40 % des Grundlohns
(wenn die Nachtarbeit vor 0 Uhr aufgenommen wurde)

Sonntagszuschlag
Für Sonntagsarbeit von 0 Uhr bis 24 Uhr 50 % des Grundlohns
(als Sonntagsarbeit gilt auch die Arbeit am Montag von 0 Uhr bis 4 Uhr, wenn die Nachtarbeit vor 0 Uhr aufgenommen wurde).

Feiertagszuschlag
Für Arbeit an gesetzlichen Feiertagen von 0 Uhr bis 24 Uhr 125 % des Grundlohns
(als Feiertagsarbeit gilt auch die Arbeit des auf den Feiertag folgenden Tages von 0 Uhr bis 4 Uhr, wenn die Nachtarbeit vor 0 Uhr aufgenommen wurde).

Zuschlag 1. Mai
Für die Arbeit am 1. Mai von 0 Uhr bis 24 Uhr 150 % des Grundlohns
(als Feiertagsarbeit gilt auch die Arbeit des auf den Feiertag folgenden Tages von 0 Uhr bis 4 Uhr, wenn die Nachtarbeit vor 0 Uhr aufgenommen wurde).

Zuschlag Heiligabend
Für die Arbeit an Heiligabend von 14 Uhr bis 24 Uhr 150 % des Grundlohns

Zuschlag Weihnachten
Für die Arbeit an den Weihnachtsfeiertagen von 0 Uhr bis 24 Uhr 150 % des Grundlohns
(als Feiertagsarbeit gilt auch die Arbeit des auf den Feiertag folgenden Tages von 0 Uhr bis 4 Uhr, wenn die Nachtarbeit vor 0 Uhr aufgenommen wurde).

Zuschlag Silvester
Für die Arbeit an Silvester von 14 Uhr bis 24 Uhr 125 % des Grundlohns

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