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Zuordnung LOHN-Kostenstelle zur Abteilung

Drei Zuordnungsfälle zwischen Lohn-Kostenstellen und Dienstplan-Abteilungen: 1-zu-1, Zusammenfassung mehrerer Kostenstellen und Aufteilung einer Kostenstelle.




Gibt es Lohn-Kostenstellen, sind für die Integration der AN in den Dienstplan und die evtl. spätere Verbuchung der (Zuschlags-)Stunden in den LOHN Zuordnungen der LOHN-Kostenstellen zu den Abteilungen vorzunehmen.

1. Fall: Abteilung identisch zur LOHN-Kostenstelle (1-zu-1-Zuordnung)
Im einfachsten Fall werden die LOHN-Kostenstellen 1-zu-1 im Dienstplan als Abteilungen abgebildet und die AN auf diesen Abteilungen (Kostenstellen) geplant. Selbst der Wunsch, Stunden ausgeliehener AN auf diesen abw. Abteilungen (Kst) zu buchen, stellen kein Problem dar.

2. Fall: Abteilung beinhaltet mehrere LOHN-Kostenstellen (Kst-Zusammenfassung)
Z.B. aus buchungstechnischen Gründen sind im Lohn mehrere Kostenstellen angelegt, die im Dienstplan zu EINER Abteilung zusammengefasst und geplant werden. Kann eine Regel hinterlegt werden (z.B. letzte Stelle abschneiden), können auch Neueintritte ohne Zutun eindeutig einer Abteilung zugeordnet werden. Werden Stundenbuchungen (trotz Ausleihung) nach "Lohn-Kst.Zuordnung" oder "auf Stamm-KSt" durchgeführt, ist auch dies ohne weitere Erfassung möglich. Lediglich bei dem Wunsch, Ausleihungen auf die entsprechende Abteilung zu buchen, erfordert eine Eingabe der gewünschten abw. Kostenstelle, da ja die "neue" Abteilung im LOHN i.d.R. wieder aus mehreren KST besteht.

3. Fall: mehrere Abteilungen mit gleicher LOHN-Kostenstelle (Kst-Splitting)
Sollen AN nur einer LOHN-Kostenstelle (z.B. Azubis) im Dienstplan in verschiedenen Abteilungen geplant werden, ist bei "Neueintritten" eine einmalige manuelle Zuordnung der AN zu der gewünschten Abteilung erforderlich. Versetzungen können zusätzlich im Dienstplan hinterlegt werden. Die Verbuchung der Stunden/Zuschläge in die Lohnbuchhaltung ist in diesem Falle eindeutig auf die LOHN-Kostenstelle.

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