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Generierung der Zuschläge für Feiertage

Automatische Anlage der gesetzlichen Feiertage pro Bundesland mit 125-%- und 150-%-Zuschlägen – inklusive Folgetag-Regelung und Hinweis auf § 3 b EStG.




Hier werden die für das gewählte Bundesland gültigen Feiertage automatisch in die Datenbank eingetragen.
Dabei gibt es die Feiertage mit den gesetzlich erlaubten 125% und die mit 150%. Die Prozentzahl, die Zuschlagsart und die Gültigkeit für den Folgetag des Feiertags kann für die beiden Arten von Feiertagszuschlägen getrennt eingestellt werden.

Hinweis:
§ 3 b ESTG Richtlinie 3b Abs. 3 Satz 3
Zu den gesetzlichen Feiertagen im Sinne des § 3 b Abs. 1 Nr. 3 EStG gehören der Oster- und der Pfingstsonntag auch dann, wenn sie in den am Ort der Arbeitsstätte geltenden Vorschriften nicht ausdrücklich als Feiertage genannt werden

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