In dieser Programmanwahl definieren Sie alle im gesamten Programm benötigten Länder. Hierzu gehören das Land des Mandanten selbst, sowie Länderzugehörigkeiten der ausländischen Debitoren und Kreditoren. Sofern es sich um Zugehörigkeit zu einem EG-Land handelt, ist die Anlage dieses Landes zwingend erforderlich.
Für den Auslandszahlungsverkehrs ist die Angabe des Staatenkürzel zwingend erforderlich.
Post_LKZ
Es wird empfohlen, die Länder unter dem international gültigen Postkennzeichen anzulegen. Tragen Sie dieses hier ein.
Landesbezeichnung
Maximale Eingabe von 30 Stellen.
Währung
Wählen Sie hier unter den angelegten Währungen die entsprechende Währung für dieses Land aus.
EU-Land
Hier wird die Zugehörigkeit zur EU festgelegt.
Steuer-ID
Tragen Sie den festgelegten Ländercode der Umsatzsteuer-ID-Nummer der EU-Mitgliedsstaaten ein.
Steuer-ID-Stellen
Geben Sie hier bitte die Anzahl der erlaubten Stellen (nach dem Landescode) ein. Vereinzelt kann es bei EU-Ländern auch unterschiedliche Längen geben, z.B. CZ mit 8,9 oder 10 Stellen. In einem solchen Fall geben Sie bitte "8,9,10" ein.
Staaten-Nr.
Dreistelliger numerischer Ländercode (z.B. bei Zollanmeldungen)
Staaten-Kürzel
Zweibuchstabiger Ländercode aufgrund der internationalen Norm ISO 3166-1 (z.B. für Meldungen zur Aussenhandelsstatistik)
WICHTIG: Wollen Sie für Deutschland den Auslandszahlungsverkehr in Dateiform nutzen, muss hier das richtige Staatenkürzel eingetragen sein. Zahlungen von Kreditoren zu diesem Land werden ansonsten nicht erzeugt.
xxx
Land
Anlage aller im Programm benötigten Länder mit Postkennzeichen, Währung, EU-Zugehörigkeit, Steuer-ID-Stellen und ISO-Codes – für EU-Länder und Auslandszahlungsverkehr Pflicht.
